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Veranstaltungen

Liebe Kulturinteressierte,

hier finden Sie einen Überblick über die geplanten Veranstaltungen, der laufend aktualisiert wird:

2026

22.01.2026, 15.00 Uhr: "Sterntaler", Tischpuppenspiel des Freien Kindergartens e.V., ab 4 Jahre

22.01.2026, 16.00 Uhr: "Sterntaler", Tischpuppenspiel des Freien Kindergartens e.V., ab 4 Jahre

26.02.2026, 15.00 Uhr: Liedertheater Altmann: "Der Löwe lacht", ab 4 Jahre

27.02.2025, 19.00 Uhr: Pub Quiz zur Landtagswahl, Anmeldungen im Team oder einzeln möglich. Für Erwachsene, ab 16 Jahre

20.03.2026, 15.30 Uhr: Vorlesen und Malen, Thema Ostern. Für Kinder ab 4 Jahre

20.04.2026, Vormittag: Autorenlesung für die 3. Klassen der LGS, geschlossene Veranstaltung

09.05.2025, 13.30 Uhr: Kamishibai für Kinder ab 4 Jahren (am Käsemarkt)

26.09.2026, 13.30 Uhr: Kamishibai für Kinder ab 4 Jahren (am Zähringermarkt)

Sommerferien: Vorlesesommer für Kinder ab 4 Jahren, Details folgen

10.10.2026, ganztägig: Jubiläum zum 25-jährigen Bestehen im Kapuzinerhaus mit Improvisationstheater, Zauberclown und ganz viel Action

20.11.2026, 15.30 Uhr: Zum Bundesweiten Vorlesetag: Vorlesen mit Malen, für Kinder ab 4

N.N. Weihnachtstheater für Kinder

 

Karten für die einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Stadtbücherei.

 

Vorlesen und Malen für Kinder ab 4 - Thema Ostern

Wir lesen und zeigen ein Kamishibai zum Thema Ostern für Kinder ab 4 mit anschließendem Malen

Freitag, 20. März 2026, 15.30 Uhr, Kapuzinerbühne der Stadtbücherei

Wir lesen und zeigen eine Ostergeschichte als Kamishibai.  Wer mag, darf im Anschluss ein passendes Bild ausmalen. Dauer: ca. 25 Minuten Vorlesen, ca. 20 Minuten malen.

Ein Kamishibai ist ein ursprünglich aus Japan stammendes Bildkartentheater, bei dem der Erzähler die Bildkarten zur Geschichte in einen tragbaren Theaterrahmen schiebt und dabei vorliest und erzählt.

 

Vorleserin mit Kamishibai Bildkarten und Rahmen

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich, die Höchstteilnehmerzahl beträgt 10 Kinder.

BItte beachten: Die Stadtbücherei übernimmt keine Aufsichtsplicht gemäß § 832 Abs. 2 BGB.