Ausleihe
Die Medienausleihe ist nur gegen Vorlage eines gültigen Benutzerausweises möglich. Die Anzahl der auszuleihenden Medien ist auf 30 Medien pro Ausweis begrenzt. Die Ausleihe der Medien wird eingeschränkt, nach der Altersfreigabe gemäß dem Jugendschutzgesetz. Eine Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist nicht gestattet.
Leihfristen
Buch, Hörbuch und Toniefigur 4 Wochen
Zeitschrift, Spiel, Kassette, Musik-CD und Toniebox 2 Wochen
DVD und Mediathek der Dinge 1 Woche
Bei allen Medien kann die Leihfirst vor Ablauf, auf Antrag, bis zu dreimal verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung kann persönlich in der Mediathek, telefonisch, schriftlich per E-Mail oder eigenständig Online durchgeführt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden.
Überziehen der Leihfrist
Wird die Leihfrist der Medien ohne Verlängerung überschritten, so sind pro Woche 0,50€ pro Medium zu entrichten.
Die Mediathek bietet Benutzern den Service der Erinnerung an die Abgabefrist der ausgeliehenen Medien an. Hierfür muss eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Auch bei vorbestellten Medien und Mahnungen kann die Benachrichtigung per E-Mail erfolgen.
Gebühren
Alle anfallenden Gebühren können in der Benutzungsordnung nachgelesen werden.
Ausnahmen bei der Ausleihe
Nachschlagewerke im Präsenzbestand, Tageszeitungen und die jeweils neueste Ausgabe des Zeitschriftenabonnements können nicht ausgeliehen, sondern nur in der Mediathek gelesen werden.
Vorbestellung
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der/die Besteller/in wird per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt sobald das gewünschte Medium eingetroffen ist. Es liegt eine Woche zur Abholung bereit. Eine Vorbestellung kostet eine Gebühr von 0,50€ pro Medium.
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