Anmeldung und Service
Anmeldeverfahren
Medien in der Stadtbücherei Weinstadt zu entleihen ist ganz einfach. Wir benötigen eine einmalige Anmeldung mit Adressnachweis (z. B. Personalausweis), um den Büchereiausweis auszustellen. Kinder können ab 6 Jahren, bzw. ab Schuleintritt, einen eigenen Büchereiausweis bekommen. Sie benötigen dazu die Unterschrift der Eltern. Die entsprechenden Anmeldeformulare sind in der Stadtbücherei erhältlich. Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar.
Leihfristen und Verlängerung
Unsere Leihfristen betragen für Bücher 4 Wochen, für alle anderen Medienarten 2 Wochen. Einzelne Medien, wie beispielsweise wichtige Nachschlagewerke, Tageszeitungen und die neuesten Zeitschriftenausgaben, können nur präsent bei uns genutzt werden.
Sollte die reguläre Leihfrist nicht ausreichen, können die Medien bis zu zweimal verlängert werden. Verlängert wird immer ab Verlängerungstag um die jeweilige Leihfrist der Medienart.
Verlängerungen sind über unseren Online-Katalog (über „Konto“), vor Ort sowie telefonisch oder per E-Mail möglich.
Vorbestellte Medien können nicht verlängert werden.
Vorbestellungen
Entliehene Medien können Sie bequem von zu Hause über den Online-Katalog oder bei uns vorbestellen. Wir benachrichtigen Sie, sobald das Medium für Sie bereit steht. Bitte geben Sie uns dazu eine gültige Telefonnummer an.
Gebühren
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Jahresgebühr Erwachsene
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15,00 €
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Jahresgebühr Partnerausweis
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25,00 €
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Inhaber Landesfamilienpass, Feuerwehrdienstausweis, Tafelladenausweis usw.
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frei
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Schüler, Auszubildende und Studierende
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frei
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
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frei
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Bildungsinstitutionen
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frei
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Säumnisgebühren pro Medium und Tag
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0,10 €
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Schriftliche Mahnung
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1 €
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Vorbestellung je Medium
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1 €
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Bitte legen Sie die entsprechenden Ausweise bei Fälligkeit der Jahresgebühr als Nachweis vor.
Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten
An der Außenfassade der Bücherei steht ein Medienrückgabekasten bereit. Die Rückgabe über den Medienrückgabekasten erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Verluste haftet die Stadtbücherei nicht. Brettspiele, Geräte und Gegenstände können nicht eingeworfen werden. Der Benutzer ist verpflichtet, die Medien vor jeder Rückgabe auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Nicht vollständige oder beschädigte Medien können nicht zurückgebucht werden und bleiben bis zur vollständigen Rückgabe oder Ersatz auf dem Büchereikonto verbucht. Angefallene Verwaltungs- und Verspätungsgebühren bleiben auf dem Nutzerkonto stehen. Auf die Benutzung des Medienrückgabekastens besteht kein Anspruch. Der Benutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabefrist auch ohne die Inanspruchnahme des Medienrückgabekastens eingehalten wird.
Benutzungsordnung
Hier finden Sie die Benutzungsordnung der Stadtbücherei Weinstadt.