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Wir suchen Dich! FSJ in der Bücherei und Jugendhaus

ab sofort oder spätestens ab 01.03.2026

Informationen findet du Hier!

 

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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

Die Bücherei Altbach ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für bibliothek.komm.one/altbach

 

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise  mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

Barriere 1

Fehlende bzw. fehlerhafte Textalternative (Prüfschritt 1.1.1a): Der hinterlegte Alternativtext bei Covern ist fehlerhaft. Das Bedienelement zum Aufklappen der Filter innerhalb der mobilen Ansicht enthält keine Textalternative.

Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

 

Barriere 2

Captcha (Prüfschritt 1.1.1d): Captcha ist bildbasiert.

Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

 

Barriere 3

Überschriften Suchfilter (Prüfschritt 1.3.1a): Überschriften sind hierarchisch nicht korrekt zugeordnet.

Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden. Umsetzung mit Version 12 geplant.

 

Barriere 4

Tastaturbedienbarkeit: Prüfschritt 2.1.1a Nicht alle Bedienelemente sind über die Tastatur erreichbar, z. B. Aufklappen der Suchfilter innerhalb der mobilen Ansicht.

Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden. Umsetzung mit Version 12 geplant.

 

Barriere 5

Startseite Navigation (Prüfschritt 2.4.1): Sprungmarken fehlen oder sind fehlerhaft.

Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

 

Barriere 6

Verlinkungen und Überschriften in Trefferliste (Prüfschritt 2.4.4a und 2.4.6a): Linktexte und Überschriften sind nicht immer aussagekräftig, werden mit nicht sinngebenden aria-label-Attributen überschrieben.

Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden. Umsetzung mit Version 12 geplant.

 

Barriere 7

Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen

 

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.10.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung, die am 20.10.2025 bis 22.10.2025 durchgeführt wurde. Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.

 

4. Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

 

Bücherei Altbach

Büchereileitung: Tobias Dürr

Kelterstraße 1

73776 Altbach

Tel.: 07153 21103

E-Mail: buecherei@altbach.de

 

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit

Schlichtungsstelle

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375

E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.