Ratgeber für behinderte Menschen und ihre Angehörigen über die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes mit Erklärungen von Zuständigkeiten und Nachteilsausgleichen.
Behinderung
Schwerbehinderung
Der Schwerbehindertenausweis
Besonders betroffene Schwerbehinderte Menschen
Wesentliche Behinderung
Rechtsschutz
Die Gleichstellung
Fragerecht des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung
TEILHABE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Der Begriff der Teilhabe
Selbstständiges und selbstbestimmtes Leben
Kinder im SGB IX
Qualitätssicherung
Leistungsgruppen und zuständige Rehabilitationsträger
Regelung über die Zuständigkeitsklärung
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Das Bundesteilhabegesetz
Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen
Persönliches Budget
Einzelne Leistungen zur Teilhabe
Medizinische Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Werkstatt für behinderte Menschen
Soziale Teilhabe
HILFEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE MIT BEHINDERUNGEN
Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Wie geht es nach der Schule weiter?
Unterstützte Beschäftigung
Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder Förderung durch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
Studium und Behinderung
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN AUF DEM ARBEITSMARKT
Die Aufgaben des Integrationsamts
Pflichten des Arbeitgebers
Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte Menschen
Beginn des besonderen Kündigungsschutzes
Inhalt des besonderen Kündigungsschutzes
Verhältnis des besonderen zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz
Wirkung des besonderen Kündigungsschutzes
Ablauf des Kündigungsverfahrens beim Integrationsamt
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Leistungen an den Arbeitgeber
Leistungen an Schwerbehinderte Menschen
Integrationsfachdienste
Inklusionsbetriebe
Betriebliches Inklusionsteam/Schwerbehindertenvertretung
© SONSTIGE SCHUTZRECHTE, LEISTUNGEN UND NACHTEILSAUSGLEICHE
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Gebärdensprache/Gebärdensprachdolmetscher
Altersrente für Schwerbehinderte Menschen
Jahrgänge 1957 bis 1963
Jahrgänge ab 1964
Pflegeversicherung,
Mobilität: Erleichterungen im Personennahverkehr, Reisen, Fahrdienste,Parkerleichterungen,Kommunikation
Rundfunkbeitrag, Telefon, Wohnen
Wohngeld, Barrierefreiheit, Fördermittel, Steuererleichterungen und Kindergeld
Einkommensteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Kinderfreibetrag und Kindergeld,
Blindenhilfe/Blindengeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zusatzurlaub
Sonstige Nachteilsausgleiche/Vergünstigungen